Nationaldemokratische Partei Deutschlands   -   Kreisverband  Amberg-Neumarkt
Bericht zum Vortrag von Ex-Bundesverfassungsrichter
Prof. Dr. Udo Steiner
in der Aula des Regentalgymnasiums in Nittenau, 09.11.2011.


Am gleichen Tag des Referats hat das BVerfG die Entscheidung getroffen, dass die 5%-Klausel unzulässig ist, da dabei 2,8 Mio. Wähler allein in der BRD fortlaufend ignoriert werden, im Extremfall 2,8 Mio. Wähler je Partei!
Jedoch sollte man bei der Euphorie nicht vergessen, dass das BVerfG erst augrund der Klage des Staatsrechtlers Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim zu der späten Einsicht gelangt ist und auch nicht gleich konsequent diese Hürde  für Bundestags- und Landtagswahlen abgeschafft hätte.

Der Vortrag Ex-Verfassungsrichters behandelte viele Fragestellungen, die wir als gläserner Bürger schon thematisch gut kannten, Stichwort Bundestrojaner, Lauschangriff, etc.
In diesem Zusammenhang sei hier auf die nicht vom Referenten nicht erwähnte haarsträubende Rechtspraxis von sogenannten „präventiven Abhörmaßnahmen“ für Handy- und Telefongespräche der Polizeibehörden hingewiesen.  Während echte Kriminelle auf die richterliche Begleitung Ihrer Abhörmaßnahme zählen können und auch hinterher aufgeklärt werden müssen, werden Abhörmaßnahmen gegenüber politisch Andersdenkenden, sog. „radikalen“ Bürgern ohne Statistik und Richter - präventiv - durchgeführt. (Quelle zu diesem Absatz: B5-aktuell, 21.01.2010)

Wie es zu erwarten war, kam eine inhaltlich bedeutsame Auseinandersetzung erst durch gezielte Fragestellungen von Seiten von fünf NPD-Vertretern in der nachgelagerten Diskussion auf. Erst dort wurden Fragen zur vorgeblichen Souveränität Deutschlands gestellt, wie sie eigentlich von den etablierten Medien, dem Bundestag oder dem Bundesverfassungsgericht selbst fortlaufend gestellt werden müssten.

Ein Verfassungsgericht ohne »Verfassung durchs Volk«

Bei den nun einsetzenden Fragen wurde der Umstand aufgegriffen, dass die Väter des Grundgesetzes sich vornehmlich aus Politikern zusammensetzten, die kurz zuvor per Ernennung durch die alliierte Militärregierung erst in die Machtposition im Rahmen der ersten Länderregierungen befördert wurden. Eine Wiedervorlage vor der Alliierten Hohen Kommission (AHK) auf dem Petersberg bei Bonn mit insg. 36 geheimen Unterredungen und viele andere Umstände wie das Besatzungsstatut zeigten klar auf, dass das Grundgesetz längst durch eine vom Volk direkt gewählte Verfassung wie im Art. 146 GG vorgesehen, abgelöst hätte werden müssen - längst vor der deutschen Teilvereinigung. Die Chance auf Legitimierung des GG durch Volksabstimmung wurde 1989/90 offenbar bewusst vertan.
„Wie kann Deutschland heute souverän sein, wenn es gleichzeitig beispielsweise im Artikel 120 bis heute dazu gezwungen ist, sämtliche Kosten für seine eigene Besatzung zu bezahlen?“
Ein Auszug des Art. 120 bestätigt auch diesen Redeeinwurf eines NPD-Vertreters: „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten.“

Ferner wurde der seit 1990 gestrichene Artikel 23 GG von den NPD-Vertretern thematisiert, der in seiner Neufassung
als Vorwegnahme des Lissabonvertrages die  BRD in die EU einverleibt - ohne dazu eine Volksabstimmung durchgeführt zu haben.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes in der Fassung bis 1989 legte den Geltungsbereich des GG fest: kurz: die westdeutschen Bundesländer. Statt einer einfachen Erweiterung um die neuen Bundesländer, strich man den Geltungsbereich und holte viel weiter aus: Man erklärte Deutschland darin zum kurzgesagt zum Bestandteil Europas und erklärte diesbezüglich auch im Wortlaut, dass die EU >>einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte (an die EU) übertragen.<<
Eine Vorwegnahme des Lissabonvertrages, der genau wie die Änderungen von 1990 nicht durch das Volk abgesegnet wurde. Die Streichung des bisherigen Art. 23 wurde am  29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist aber nach BVerfG-Urteil nichtig, jedoch wird nun die neue Präambel als eine Art „Geltungsbereich“ ausgegeben, leider ist die Formulierung der Präambel nur als schwammig zu bezeichnen.
Derart tieffgreifende staatsrechtliche Veränderungen im GG sind nach Meinung der NPD-Fragesteller völkerrechtswidrig, wenn sie ohne Volksabstimmung „durch die Hintertür“ und ohne umfassende Aufklärung der Bevölkerung eingeführt werden. Denn der Lissabonvertrag degradiere die BRD zu einem Bundesstaat der „Vereinigten Staaten von Europa“ nach US-Vorbild. Der Lissabon-Vertrag wurde
Dazu sei erwähnt, dass der Währungsexperte Prof. Wilhelm Hankel davon überzeugt ist, dass eine Demokratie in einem Rahmen, der sich außerhalb eines Volksstaates bewegt, überhaupt keine Demokratie mehr ist. Dies brachte er zuletzt in seinem Vortrag in Straubing vom 25.10.11 zum Ausdruck.
Zur der mehrfach aufgeworfenen Frage nach der Souveränität Deutschlands räumte der bis 2007 als einer von acht am BVerfG tätigen Richtern ein, dass die deutsche Souveränität durch Eingliederung der BRD in die EU nicht mehr gegeben ist. Entscheidungen vom europ. Verfassungsgericht in Straßburg sind letztlich bindend für deutsche Richterentscheidungen.

Nach insg. drei Fragekomplexen der NPD-Vertreter hat aber ein Schulvertreter dafür gesorgt, dass dass künftig keine nationalen Fragestellungen mehr akzeptiert werden sollten.

Von Seiten der zahlreich vertretenen Schüler des Gymnasiums kamen auch Fragen zum Einfluss von Lobbyisten auf das BVerfG, was allerdings von Steiner verneint wurde, allenfalls die politischen Erwartungen der Ernennungsgremien könnten einen gewissen Einfluss spielen.
Eine weibliche Schülerin stellte die Frage, ob das BVerfG nicht zu besseren Entscheidung kommen würde, wenn es 4 männliche und 4 weibliche Verfassungsrichter/innen vergeschrieben wären. Dies wurde verneint.
Eine von der Bundesintegrationsbeauftragten Maria Böhmer 2010 geforderte Ausländerquote im Öffentlichen Dienst von 20% (!) ist jedenfalls in jedem Fall grundgesetzwidrig! Auch das blieb vom Richter leider unerwähnt.
Leider werden solche Multi-Kulti-Vorstöße aber weiter von Regierungskreisen gegen die Interessen der Deutschen betrieben.
Ein besorgter Bürger stellte fest, dass die Entscheidung der Kanzlerin Merkel, nach der Fukushima-Katastophe die Atomkraftwerke abzuschalten, eine klare Kompetenzüberschreitung betrieben hat.

Ein Resumee des Abends: Wir von der jungen NPD hoffen, dass wir bei den Schülern auf unverblendete Ohren gestossen sind und bei den vielen anwesenden Schülern sich der Eindruck erhärtig hat, dass es zur Geschichte und zur Souveränität der BRD eine sehr abweichende zweite Position gibt, die allerdings die Fakten auf ihrer Seite hat.

Wir von er NPD stehen jedenfalls hinter der Forderung nach Legitimierung des Grundgesetztes durch das gesamte deutsche Volk, was das Gesetzeswerk überhaupt erst einen Verfassungscharkater erheben würde. Die vom Richter Steiner vorgetragene angebliche Quasi-Legitimierung durch die Bürger der West-BRD in der Wahl zum Wahl 1. zum Deutschen Bundestag kann jedenfalls nicht einer Volksabstimmung gleichgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Geschichte der BRD:

Sommerpalais Rothschild - Geburtsort der Bundesrepublik
Die Zeitung „Die Welt“ hat zum 60-jährigen Bestehen des Grundgesetzes einen Artikel gebracht, der symbolträchtiger nicht sein hätte können: „Villa Rothschild – die Wiege der Bundesrepublik“, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der Parlamentarische Rat in den Räumen des Sommerpalais des jüd. Bankiers Wilhelm Carl von Rothschild ihre Sitzungen in Königstein im Taunus abgehalten hat.

Bei einer der Besprechungen des parlamentarischen Rates betonte der Vorsitzende des Hauptausschusses Carlo Schmid den Begriff von der BRD als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“. Man kann ihn ferner zitieren: „...was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.“

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat mit 53 gegen 12 Stimmen das inzwischen ausgearbeitete "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Vier Tage später billigten es die Militärgouverneure des Allierten Kontrollrates in Berlin. Bis zum 21. Mai ratifizierten es die Landtage. Lediglich im bayerischen Parlament fand sich dafür keine Mehrheit, wurde aber dann doch anerkannt. Verkündung des GG am 23. Mai 1949.

Beispiel Bayern: Die erste Länderregeriung Bayerns wurde am 28.05.1945 durch die Militärregierung ernannt, ebenso wie der erste bayerische Ministerpräsident Fritz Schäffer, der dieses Amt für 3 Monate begleitete. Danach erhielt er von der Militärregierung ein politische Vertätigungsverbot und war von Wahlen ausgeschlossen. (Siehe: http://www.bayern.de/Fritz-Schaeffer-.263/index.htm)

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen wurde bereits am 23. August 1946 durch Entschließung der britischen Besatzungsmacht gegründet ohne irgendein Zutun des Volkes.

Das deutsche Reich wurde durch die alliierten Sieger des 2. Weltkrieges niemals für aufgelöst erklärt, das wäre völkerrechtlich auch nicht möglich gewesen. Es wäre genauso, als würde man die BRD für aufgeöst erklären, weil eine Regierung zurücktritt. Genausowenig war die militärische Kapitulation vom 08. Mai 1945 gleichbedeutend mit der Auflösung des Deutschen Reiches, das sich auf die Weimarer Verfassung von 1919 stützt. Die Machtergreifung Adolf Hitlers war eine leidvolle gesetzliche Verordnung - allerdings ohne Verfassungsrang. Die Weimarer Verfassung von 1919 blieb auch im 3. Reich formell gültig.

Kein Friedensvertrag + Besetzung Deutschlands
Warum gab es also von Seiten der Sieger niemals Friedensverhandlungen mit dem besiegten Deutschen Reich? Bis heute haben wir keinen Friedensvertrag. Hängt die völkerrechtswidrige Dauerbesetzung Deutschlands vielleicht direkt mit der Verweigerung eines Friedensvertrages zusammen?
Ist es nur Zufall, dass bei der Begriffsfindung zum Grundgesetz es zur Formulierung „FÜR die BRD“ gekommen ist? Diese Fomulierung unterstreicht zumindest, dass das GG niemals als gleichwertig mit einer Verfassung eingestuft wurde, Spötter würden natürlich sagen, dass die Formulierung auf die BRD als blose Verwaltungseinheit der Allierten hinweist. Gehört zu diesen Spöttern am Ende noch der Bundesparteivorsitzende der SPD Siegmar Gabriel? Natürlich müssen wir das aus rechtlichen Gründen klar verneinen. Solche Analysen pasen auch kaum ins Umfeld der SPD. Allerdings formulierte Gabriel am 27. Februar 2010 auf dem Landesparteitag der SPD in Dortmund folgende merkwürdigen Worte:
„Wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben, Frau Merkel ist Geschäftsführerin
einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland! Das ist, was hier ist.“
Als einer der maßgeblichen Spitzenpolitiker müsste Herr Gabriel doch aber sehr genau wissen, dass seine
zitierte Aussage eine rechtliche Situation beschreibt, die ansonsten nur von ganz rechts außen unter vorgehaltener Hand vorgenommen wird, nämlich, dass es sich bei der „Bundesrepublik Deutschland“ lediglich um eine NGO = nongovernment-organization (Nichtregierungsorganisation) handelte.

Die abgetretenen deutschen Ostgebiete
Gebietsabtretungen oder Annexionen sind völkerrechtswidrig, so nachzulesen in der Haager Landkriegsordnung in der letzten Fassung von 1907. Diese HLO bekennt sich ausdrücklich zum internationalen Völkerrecht. Die HLO regelt auch, dass neutrale Staaten dafür zuständig sind, etwaige Kriegs-Greultaten festzuhalten, um Kriegsverbrecher später auch zu verurteilen. In Bezug auf die flächendeckende Bombadierung der deutschen Zivilbevölkerung hat diese Regelung aber leider komplett versagt.

Die BRD nach der Wiedervereinigung 1989 und
die Einverleibung der BRD in den euopäischen Superstaat EU
1990 entstand keiner neuer Staat. Die BRD hat sich lediglich die DDR einverleibt. Es war auch keine Wiedervereinigung in vollen Wortsinn. Es ist auch unklar, warum gerade der 3. Okt. zum Tag der Einheit erklärt wurde.
Die Streichung der bekannten Präambel zeigt doch jedem, dass der Artikel 146 ein bloßes Lippenbekenntnis auf die freie Wahl einer Verfassung durch das gesamte deutsche Volk ist - übrigens inklusive aller Auslandsdeutschen - mit und ohne deutschem Pass. Jedoch hat man 1990 die Chance vorsetzlich vertan. Man könnte provokant fragen, ob die Chance deshalb vertan wurde,weil man sonst die Frage nach den abgetrennten deutschen Ostgebieten hätte neu auf die Tagesordnung setzen müssen. Und dieser Gedankengang ist staatsrechtlich nicht etwa revanchistisch, schließlich hat sogar das BVerfG selbst das Fortbestehen des Deutsches Reiches als Völkerrechtssubjekt mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1) bestätigt.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes in der Fassung bis 1989 legte den Geltungsbereich des GG fest: kurz: die westdeutschen Bundesländer. Statt einer einfachen Erweiterung um die neuen Bundesländer, strich man den Geltungsbereich und holte viel weiter aus:
Man erklärte Deutschland darin zum kurzgesagt zum Bestandteil Europas und erklärte diesbezüglich auch im Wortlaut, dass die EU >>einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte (an die EU) übertragen.<<
Eine Vorwegnahme des Lissabonvertrages, der genau wie die Änderungen von 1990 nicht durch das Volk abgesegnet wurde. Gerüchten zufolge soll es zur Streichung des Artikels 23 in seiner bisherigen Form auf Druck der USA bei den 2+4 Verhandlungen in Paris gekommen sein. Die Streichung des bisherigen Art. 23 wurde am  29.9.1990 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist aber nach BVerfG-Urteil nichtig, jedoch wird nun die neue Präambel als eine Art „Geltungsbereich“ ausgegeben, leider ist die Formulierung der Präambel nur als schwammig zu bezeichnen. Die Nichtigkeit ergibt sich aus dem Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebot (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG).
Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein haben es bis 13.06.1990 bei einer Landessatzung belassen. Ab 1990 wurden diese völkerrechtlich verbindlichen Landessatzungen von Länderverfassungen abgelöst.
Allierte Sonderrechte wirklich nur bis 1990?
Die Diskussion über die Nutzungshoheit von deutschen  Flughäfen u.a. in Sachsen druch US-Truppen im Zuge des Afghanistan- und Irakkrieges, sollte jedem selbstdenken Menschen klar machen, dass es eine völlig eindeutige Situation zu den Allierten Truppen in Deutschland nicht gibt.
Historisch soll hier das Berlinabkommen erwähnt werden, das zwar nach dem 2+4-Vertrag abgeschlossen wurde, aber vor dem 2+4-Vertrag in Kraft getreten ist und Berlin eine gewisse Sonderrolle zugeschrieben hat. Siehe auch: http://www.krr-faq.net/aufheb.php
Im sog. Berlinabkommen vom 25.09.1990 heißt es dazu im Artikel 4: „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt."
(siehe Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274).
In der gleichen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heißt es dann aber in einem Auszug aus dem 2+4-Vertrag "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." (BGBL. 1990 Teil II 1990, S. 1324). Eine Aussage, die die volle Souveränität der BRD unterstellt.
Warum wurde das Berlinabkommen dann aber überhaupt mit dieser Aussage beschlossen?

Lissabon-Vertrag nichtig?
Haben die Bürger Europas überhaupt schon bemerkt, dass die einstmals souveränen Nationalstaaten durch den Lissabon-Vertrag entmachtet und damit faktisch zu Bundesstaaten der EU gemacht wurden, die Vereinigten (Multikulti-)Staaten von Europa, also eine 2. USA.
Aber genau wie beim Grundgesetzt wurde der Lissabon-Vertrag von einer Mehrheit der EU-Bürger niemals per Volksabstimmung bestätigt, was die EU-Verfassung nichtig macht, wenn es nach dem allgemein gültigen Völker- und Staatsrecht geht.
Bereits 2010 reichte u.a. Klaus Buchner (ÖDP) in Karlsruhe Verfassungsklage gegen den Vertrag ein, den er schlicht als einen „Staatsstreich“ bezeichet. Der Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union sagt ausdrücklich, alle Sozialgesetzgebung unterliegt der Bedingung, daß die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht gestört wird. Damit ist schon jetzt klar, dass das soziale Element im EU-Verfassungsvertrag nicht mehr enthalten ist.

EU-Recht bricht deutsches Recht
Bereits jetzt werden die deutschen Gesetzte zu 80-90% aus Brüssel bestimmt, wobei den meisten Menschen immer noch entgangen sein dürfte, dass das alleinige Gesetzesvorschlagsrecht bei den von den Regierungen ernannten, nicht aber vom Volk gewählten EU-Kommissaren liegt.

Grundgesetz und Rechtsrealität
Der in Deutschland tätige türkische Rechtsanwalt M. Selim Sürmeli, europäischer Hochkommissar für Menschenrechte und Präsident des Zentralrates Europäischer Bürger, überraschte schon im Herbst des Jahres 2007 mit seiner Feststellung, dass es in Deutschland nicht möglich sei, gegen amtlicherseits begangene Menschenrechtsverletzungen zu klagen.
Es geht dabei um abgelehnte Klagen und ungleiche Gerichtsurteile. Anfragen auf Intervention von Seiten internalitionale Menschenrechts-Organisationen wie Amnastie International scheitern im Bezug auf Deutschland regelmäßig schon im Ansatz. Sürmeli ist davon überzeugt, dass ein Rechtsstaat sich dadurch auszeichnet, dass er gleiches Recht für alle Bürger gleichermaßen zu Anwendung bringt. Bezüglich des Keltenkreuzurteils des BGH vom Okt 2010 ist aber zu sagen, dass es ab diesem Urteil es in Bezug auf §86a ausdrücklich eine ideologisch bestimmte Unterscheidung der Beschuldigten richterlicherseits praktiziert werden darf, wird also beispielsweise eine „rechtsradikale“ Gesinnung unterstellt und nachgewiesen (?), wird härter bestraft als bei unpolitischer Motivation.

Weiterführende Links:
http://geschichtsverein-koengen.de/DtTeilung.htm
http://www.dieterwunderlich.de/bundesrepublik_deutschland.htm
http://www.dhm.de/lemo/html/1945/

Buchempfehlungen:
Ex-MAD-Chef Generalmajor Gerd-Helmut Komossa - Die deutsche Karte („Kanzlerakte“)
Russia Today--Bericht unter http://www.youtube.com/watch?v=ax3LnVXcR2o

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